| Veranstaltung: | LDK Thüringen 2017 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Begrüßung, Formalia, Grußworte |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 26.09.2017) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 27.09.2017, 10:52 |
F 02: Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz am 18.11.2017
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
1. Die LDK wählt eine Antragskommission, eine Mandatsprüfungskommission, eine
Wahlkommission und das Präsidium. Außerdem entscheidet die LDK zu Beginn über
die Tagesordnung.
2. Die Antragskommission prüft den frist- und formgerechten Eingang der Anträge,
der Bewerbungen und die Wählbarkeit der Bewerber*innen. Für die Besetzung der
Antragskommission wird der Landesvorstand vorgeschlagen. Nach Beendigung der
Landesvorstandswahlen übernehmen die neu gewählten Landesvorstandsmitglieder die
Plätze des alten Landesvorstands in der Antragskommission. Es gilt:
2.1. Geschäftsordnungsanträge werden vor Sachfragen verhandelt.
2.2. Zu jedem Geschäftsordnungsantrag gibt es die Möglichkeiten einer Gegenrede
und des Antrags auf Nichtbefassung. Geschäftsordnungsanträge sind u.a. folgende
Anträge:
- Bestätigung und Ergänzung der Tagesordnung
- Begrenzung der Redezeit
- Ende der Redeliste
- Schluss der Debatte
- Überweisung an den Landesparteirat, Landesvorstand oder eine LAG
- Antrag zur Art der Abstimmung
- Antrag auf Auszeit
2.3. Sachanträge sind Hauptanträge und Änderungsanträge. Sie müssen dem
Präsidium schriftlich vorgelegt werden. Über den inhaltlich weitergehenden
Antrag wird zuerst abgestimmt. Welches der weitergehende Antrag ist, entscheidet
dabei die Antragskommission und gibt einen Verfahrensvorschlag an das Präsidium.
2.4. Anträge gelten als angenommen, wenn sie die erforderlichen Mehrheiten laut
Satzung erhalten haben. Für Rückholanträge bedarf es einer 2/3-Mehrheit.
3. Das Präsidium besteht aus Teams von jeweils zwei Mitgliedern, die wechselnd
im Laufe der Versammlung die Sitzungsleitung übernehmen und die Redeliste
führen. Die Protokollant*innen stehen dem Präsidium zur Seite.
4. Die Wahlkommission besteht aus bis zu 15 Mitgliedern. Ihr können nur
Mitglieder angehören, die selbst nicht für das gerade zu wählende Gremium oder
Mandat zur Wahl stehen. Die Auszählungsergebnisse der Wahlen werden von der
Wahlkommission schriftlich festgehalten. Alle abgegebenen Stimmzettel werden
nach Wahlgang getrennt in Umschlägen aufbewahrt und dem Protokoll der LDK
angefügt.
5. Die Mandatsprüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern. Sie prüft in
Zweifelsfällen die ordnungsgemäße Delegierung anhand von Delegiertenmeldungen
und Protokollen aus den Kreisverbänden. Die Wahlberechtigung ist in
Zweifelsfällen von der*dem Delegierten nachzuweisen und mit der Unterschrift zu
bezeugen. Die Prüfung ist bis zum Ende des Tagesordnungspunktes 2 abzuschließen.
Das Ergebnis ist der Landesdelegiertenkonferenz vom Präsidium mit Anzahl der
stimmberechtigten Delegierten bekanntzugeben und im Protokoll zu vermerken.
6. Wahlberechtigt sind ausschließlich Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Thüringen, die ordnungsgemäß delegiert wurden. Vorschlagsberechtigt sind alle
Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen.
7. Fragen rund um die Wahlen regelt die Wahlordnung in der Satzung.
Bewerber*innen zu den Wahlen haben bis zu sieben Minuten Redezeit für ihre
Vorstellungsrede und weitere bis zu drei Minuten für ihre Antworten auf die
Fragen, die bis zum Ende ihrer Vorstellungsrede beim Präsidium eingereicht
wurden. Werden mehr als drei Fragen an eine*n Bewerber*in eingereicht, lost das
Präsidium drei Fragen aus. Fragen können nicht anonym gestellt werden. Die
Fragen werden direkt im Anschluss an die Vorstellungsrede vom Präsidium aus
verlesen und von der*dem Bewerber*in beantwortet. Sollten keine Fragen
eingegangen sein, sind den Bewerber*innen weitere drei Minuten Redezeit
anzubieten.
8. Für die Einbringung von Hauptanträgen zu Tagesordnungspunkten sowie für
gesetzte Redebeiträge gilt eine Redezeit von sieben Minuten. Zum Einbringen der
V-Anträge werden fünf Minuten und für Contra-Reden fünf Minuten Redezeit
festgelegt. Für alle weiteren Redebeiträge zu Anträgen sowie für
Änderungsanträge gelten drei Minuten Redezeit.
9. Im Übrigen gelten die Satzung und gesetzliche Bestimmungen.